Diagnostik – Ambulantes Setting

Rahmenbedingungen

Die ambulante Diagnosestelle ist ein Angebot der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Hochzoll, einer Einrichtung der Jugendhilfe. Die Kinder und Jugendlichen werden über den örtlichen Jugendhilfeträger an die Diagnosestelle überwiesen. Eine Zusammenarbeit mit anderen Jugendämtern ist über Sondervereinbarungen möglich.

Das Team

Das Team setzt sich zusammen aus Diplom-(Sozial-) Pädagogen/Innen und dem Psychologischen Dienst. Konsiliarisch werden Kinder-, Jugendpsychiater, Fachärzte sowie Allgemeinmediziner herangezogen Ziel. Ziel dieses Programms ist, anhand einer intensiven Diagnostikphase, inklusive Begleitung und Stabilisierung einen für dieses Kind oder diesen Jugendlichen guten Platz im Rahmen der Jugendhilfe oder außerhalb der Jugendhilfe zu finden.

Zielgruppe

Das Programm richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter von 6 - 21 Jahren, bei denen aufgrund unklarer Symptomatik und Diagnose von den Fachdiensten weder im ambulanten noch im stationären Bereich eine adäquate Betreuungsform empfohlen werden kann. Ferner richtet sich dieses Diagnostikprogramm an Kinder und Jugendliche, die bereits wiederholt verschiedene Jugendhilfemaßnahmen abgebrochen haben oder abbrechen mussten.
Die Diagnosestelle bietet bei folgenden Indikationen diagnostische Hilfestellung an:

  • Feststellung der geeigneten Jugendhilfemaßnahme
  • Gefährdung des Kindeswohls, Verwahrlosung,
  • Vernachlässigung, Misshandlung
  • Entwicklungsproblemen
  • Verhaltensauffälligkeiten
  • Leistungsprobleme und Schulverweigerung

Diagnose – Fragestellung

Mittels des Diagnostikprogramms können die folgenden Fragestellungen exploriert werden:

  • Wie ist die innerpsychische Situation des Kindes/Jugendlichen?
  • Wie ist sein Selbstbild?
  • Was sind seine Stärken und seine Schwächen?
  • Was sind seine Ängste?
  • Was sind seine Ideale?
  • Was sind seine Hoffnungen und Wünsche?
  • Wie ist das Kind/der Jugendliche in seinem sozialen Umfeld verankert?
  • Wie ist die Position des Kindes/Jugendlichen in seiner Herkunftsfamilie?
  • Wie ist seine Stellung im Kreis der Gleichaltrigen?
  • Wie tritt er mit Menschen seiner sozialen Umgebung in Kontakt?
  • Wer sind seine wichtigsten Bezugspersonen?
  • Wie ist das Kind/der Jugendliche in seinem kulturellen Umfeld verankert?
  • Welche Institutionen besucht das Kind/der Jugendliche?
  • Wie ist die finanzielle Situation des Kindes/Jugendlichen?
  • Welche Qualifikationen hat das Kind/der Jugendliche bereits erreicht bzw. strebt er an?
  • Wie ist der körperliche, geistige und seelische Zustand des Kindes/Jugendlichen?
  • Wie ist der physische Zustand des Kindes/Jugendlichen?
  • Wie sind die kognitiven Fähigkeiten des Kindes/Jugendlichen?
  • Wie ist die Persönlichkeitsstruktur des Kindes/Jugendlichen?

Methodik – Testverfahren

Es wird ein Basisprogramm mit allen Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Je nach Fragestellung werden verschiedene Bausteine zur individuellen Abklärung hinzugezogen. Folgende Verfahren werden eingesetzt:

  • Biographieanalyse
  • Leistungs- und Konzentrationstests
  • Persönlichkeitstests
  • Projektive Verfahren
  • Genogramm
  • Ressourcenlandkarte
  • Fragebögen zum Erziehungsstil der Eltern
  • Videoanalyse: Eltern-Kind-Interaktion
  • Verhaltensbeobachtung: Gruppe, Familie,
  • Niedrigseilgarten
  • Alltagsbeobachtung: Schule, Familie, Freizeit


Folgende Unterlagen werden zur Beurteilung herangezogen:

  • Schulzeugnisse
  • Arbeitszeugnisse
  • Kontoauszüge
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Medizinische Gutachten

Alltagsbegleitung

Eine Alltagsbegleitung des Kindes /Jugendlichen ist immer Bestandteil der Maßnahme und basiert auf der Vorgehensweise der flexiblen, ambulanten Hilfe:

  • Unterstützung und Begleitung bei Alltagspraktischen Angelegenheiten
  • Verbesserung der Kommunikationsstrukturen innerhalb der Familie sowie mit dem sozialen Umfeld
  • Mobilisierung eigener Ressourcen

Prozessverlauf

  1. Hilfeplangespräch: Auftrag, Zielsetzung, Fragestellung
  2. Planung der Maßnahme (Koordination der Aufgaben, Terminplanung, - Absprache)
  3. Durchführung der Maßnahme (Erstellung eines pädagogischen Gutachtens, Erstellung eines psychologischen Gutachtens, Begleiten und Stabilisieren)
  4. Prognose, Empfehlung (intern)
  5. Hilfeplangespräch: Empfehlung
  6. Überprüfung der Empfehlungen

Kosten

Die Finanzierung der Diagnosestelle erfolgt auf dem Wege der Einzelfallhilfe pauschal durch den örtlichen Jugendhilfeträger. Rechtliche Grundlage ist der §27 des KJHG und das Abrechnungsverfahren von Erziehungsbeistandschaften. Die Dauer der Maßnahme wird im Einzelfall mit dem Jugendamt abgeklärt.

Kontakt

Gesamtleiter
Herr Ulrich Lorenz
Telefon: 08 21-2 63 78-21
Fax: 08 21 - 2 63 78 - 40
E-Mail:

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